top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Studio 933
Maria Schulz

Scheidtweilerstr. 15

50933 Köln

​

§ 1 ALLGEMEINES

1. STUDIO933 arbeitet ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (nachfolgend AG genannt) erlangen keine Gültigkeit; eines ausdrücklichen Widerspruchs seitens STUDIO933 bedarf es insoweit nicht.

2. Termin- und Preisabsprachen im Rahmen des Mietprozesses sind ausschließlich mit der Geschäftsleitung von STUDIO933 zu treffen. Erteilte Aufträge werden rechtswirksam durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens Studio933 bzw. des AG auf Basis des in Schriftform erstellten Kostenvoranschlags, der Buchung oder der zuvor fernmündlich übermittelten Kostenschätzung. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.

3. Die Preisliste von STUDIO933 bzw. die dem Auftrag zugrundeliegende Kostenschätzung ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.

​

§ 2 INANSPRUCHNAHME DER RÄUME UND STUDIOS SOWIE DER EINRICHTUNG

1.Generelle Vermietung
STUDIO933 vermietet an den AG die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten für die dort festgelegte Dauer.

2. Nutzungsrecht
Das Recht zur Nutzung steht ausschließlich dem AG zu. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig.

3. Leistungsort und Mängelrüge
Leistungsort für alle von STUDIO933 zu erbringenden Leistungen befinden sich in den Räumlichkeiten in Köln. Der AG hat sich bei der Übernahme von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der übernommenen Räume und Studios sowie von Mobiliar und Technik zu überzeugen. Rügt er etwaige Mängel nicht unmittelbar bei Beginn des Mietverhältnisses, so gilt die Ordnungsmäßigkeit der Leistung als von ihm anerkannt.

4. Die Raummiete bezieht sich auf die Nutzung des Raumes, der Nutzung aller Möbel, die Nutzung der Küche und Maske inklusive Inventar.

5. Die Benutzung von zusätzlichem Equipment wie Hintergründe, Licht, Stative kann vereinbart werden, wird aber gesondert abgerechnet und ist in der Raummiete nicht enthalten.

6. Parken
3 Parkplätze sind unmittelbar am Studiogebäude vorhanden, ein fester Anspruch auf Parkplätze besteht, sofern nicht anders vereinbart, nicht. Das Parken im zweiten Teil des Hofes ist untersagt, dieser Teil kann lediglich zum Be- und Entladen genutzt werden.

7. Tonfestigkeit
STUDIO933 weist ausdrücklich darauf hin, dass die Tonfestigkeit aufgrund der Gebäudestruktur nicht gegeben ist. Bei allen Maßnahmen, die ergriffen werden, um Störgeräusche bei Filmaufnahmen mit Ton abzuwenden bzw. zu minimieren, wird für trotzdem auftretende Störungen keine Verantwortung übernommen.

8. Anmeldepflicht Tiere
Der AG ist verpflichtet Tiere, die bei einer Produktion eingesetzt werden oder diese begleiten, zuvor schriftlich oder fernmündlich anzumelden. STUDIO933 behält sich vor dem Einsatz der Tiere im Studio zu widersprechen. Auf die Tiere ist während der Mietdauer Acht zu geben. Die Behebung etwaiger Schäden, die durch die Tiere an den Studioflächen oder der technischen Einrichtung entstehen, werden durch STUDIO933 dem AG in Rechnung gestellt.

8. Anmeldepflicht Pyrotechnik, Feuer, Wasser, Special Effects
Die Planung des Einsatzes von Feuer, Wasser oder anderen Special-Effects-Techniken ist seitens des AG vor Beginn der Mietdauer bei STUDIO933 anzumelden. STUDIO933 behält sich vor diesem Einsatz zu widersprechen, sofern anzunehmen ist, dass die Mietflächen zu Schaden kommen.

5. Ursprungszustand nach Beendigung der Vertragsdauer
Nach Beendigung der Vertragsdauer werden alle angemieteten Räume auf Rechnung des AG aufgeräumt, gereinigt, in den ursprünglichen Zustand versetzt. Dieses ist in der Regel als Kostenpunkt in der Kostenschätzung mit angegeben.

​

§ 3 INANSPRUCHNAHME VON ARBEITSKRÄFTEN

1. Studioassistent/in
Der AG hat auf Anfrage die Möglichkeit, eine(n) Studioassistenten/in für die Dauer der Produktionsvorbereitung und der eigentlichen Produktion mit anzumieten. Der/die Assistent/in wird als „helfende Hand“ am Set eingesetzt. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit STUDIO933. Ohne Zustimmung von STUDIO933 dürfen die produktionsbegleitenden Assistenten vom AG nicht Dritten zur Verfügung gestellt werden. Ausnahmen bedürfen auch hier ausdrücklicher Vereinbarung. Studiorelevanten Anweisungen (durch die Geschäftsführung von STUDIO933 oder den Assistenten) ist Folge zu leisten.

2. Entlohnung Mitarbeiter STUDIO
Aus Gründen der betrieblichen Ordnung ist dem AG nicht gestattet, seinerseits oder durch dritte Personen den Assistenten oder Angestellten von STUDIO unmittelbar oder mittelbar Entlohnungen oder Vergünstigungen, in welcher Form auch immer, zu gewähren oder über Arbeitsbedingungen zu verhandeln.

​

§ 4 INANSPRUCHNAHME SONSTIGER LEISTUNGEN

1. Stromabrechnung
Strom wird mit einer Pauschale gemaÌˆß Preisangabe im Angebot abgerechnet.

2. Heizung
Die Entscheidung über die Inbetriebnahme der Heizung trifft STUDIO933.
Besteht der AG außerhalb seiner Produktionszeit oder in Sonderfällen auf stärkere Beheizung, werden die zusätzlichen Kosten gesondert berechnet.

3. Internetnutzung/W-LAN

In den Räumlichkeiten von STUDIO933 besteht ein WLAN-Zugang. STUDIO933 gestattet dem AG als Gefälligkeit, jederzeit widerruflich und unentgeltlich, dieses WLAN als Zugang zum Internet zu nutzen. Ein Recht auf Ausfallsicherheit besteht nicht. Die Funktionsfähigkeit des WLAN kann nicht gewährleistet werden, da der Zugang auch von äußeren Faktoren abhängig ist. STUDIO933 ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere

Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des AG ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des WLANs. Der Mitnutzer wird darauf hingewiesen, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch STUDIO933, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des AG. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf des Endgerät gelangt. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mitnutzer selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der AG stellt STUDIO933 von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den AG und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der AG oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er STUDIO933 auf diesen Umstand hin.

​

§ 5 HAFTUNG DES AG'S UND VERSICHERUNG

1. Zufälliger Untergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Übergabe an den AG auf ihn über.

2. Schadlosigkeit der Mietsache und Gegenstände
Der AG haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache und der übergebenen Gegenstände bei Rückgabe. Er haftet für alle Sach- oder Personenschäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Studiobenutzung durch ihn stehen.

3. Unfallverhütung und Rauchverbot
Der AG ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Des Weiteren ist der AG für die Einhaltung des strikten Rauchverbots in allen Räumlichkeiten der STUDIO933 Studios verantwortlich.

4. Anzeigen von Schäden
Während der Mietzeit notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des AG, sofern dieser den Schaden verursacht hat. Der AG hat von allen, während der Mietzeit auftretenden Schäden, STUDIO933 unverzüglich schriftlich Anzeige zu geben.

5. Verlust von Gegenständen
Abhanden gekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl von STUDIO933 entweder vom AG auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem AG zum Tagespreis in Rechnung gestellt.

6. Versicherung
Der AG ist verpflichtet, die Mietsache und alle übernommenen Gegenstände gegen alle Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen oder dem Einzelvertrag STUDIO933 gegenüber einzustehen hat, ausreichend zu versichern. Insbesondere das Haftungsrisiko gegenüber aller mitwirkenden Personen. STUDIO933 ist der Abschluss entsprechender Versicherungen auf jederzeitiges Verlangen nachzuweisen.

7. Rücksendung von Waren/Gegenständen
Bei einer Rücksendung von Waren/Gegenständen nach einer Produktion trägt der AG die Transport oder Versandgefahr auch dann, wenn Transport oder Versand durch STUDIO933 durchgeführt werden.

​

§ 6 HAFTUNG STUDIO933

1. Ausfall oder Störung der Mietsache
STUDIO933 übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem AG oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden, gleich welcher Art entstehen. Für diesen Fall hat der AG weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

2.Verlust von Gegenständen
STUDIO933 übernimmt keine Haftung für den Verlust von Gegenständen des AG, die sich in den Räumlichkeiten von STUDIO933 befinden. Die Aufsichtspflicht gegenüber diesen Gegenständen liegt allein beim AG.

​

§ 7 RECHNUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Anzahlung
Bei mehrtägigen Buchungen ist die verbindliche Reservierung des Studios verknüpft mit einer Anzahlung von 30% der voraussichtlichen Studiomiete. Eine entsprechende Anzahlungsrechnung wird auf Anfrage durch STUDIO933 erstellt. Ein abweichendes Vorgehen kann nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung von STUDIO933 definiert werden.

2. Rechnungsanerkennung
Rechnungen gelten nach Ablauf einer Frist von 5 Tagen nach Rechnungsdatum als anerkannt. Durch die Reklamation von Rechnungen wird in keinem Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge aufgeschoben.

3. Zahlungen
Alle Zahlungen sind abzugsfrei innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu überweisen.

4. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen i.H.v. 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

​

§ 8 BEENDIGUNG DES VERTRAGES

1. Auflösung Vertragsverhältnis
STUDIO933 ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtung, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der AG seine Zahlungen einstellt oder gegen ihn ein Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Vergleichs oder Konkursverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wird. Die gleichen Rechte stehen STUDIO933 zu, wenn der AG die Betriebssicherheit gefährdet oder in einer solch schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, dass dies mit den Interessen von STUDIO933 nicht mehr zu vereinbaren ist. In den beiden letztgenannten Fällen bedarf es einer Abmahnung seitens STUDIO933 mit angemessener Frist.

2. Stornobedingungen
Bei einem vorzeitigen Rücktritt des Auftraggebers von 7 Tagen vor Mietbeginn muß er 30 %,
von 3 Tagen vor Mietbeginn muß er 50% der im Vertrag oder im Kostenvoranschlag aufgeführten Tagesaufwendungen zahlen.

§ 9 GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

1. Recht der Bundesrepublik Deutschland
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen STUDIO933 und des AG findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

2. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Soweit der AG nicht Vollkaufmann ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt, ist für das Mahnverfahren die Zuständigkeit das Amtsgericht Köln vereinbart.

3. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt eine Regelung, die der beiderseitigen Interessen im Rahmen des Vertragsinhaltes am nächsten kommt.

Stand 2/2023

bottom of page